Arbeitssicherheitsschuhe

Arbeitssicherheit nach DGUV 112-191

Einlagen und Schuhzurichtungen für Arbeitssicherheitsschuhe

Wir überarbeiten Ihren Arbeitsschuh, so dass Beschwerden gelindert werden und der Tragekomfort merklich gesteigert wird.

Orthopädische Schuhzurichtungen an  Arbeitssicherheitsschuhen nach DGUV 112-191.

Für die Bearbeitung des Antrages auf orthopädische Arbeitssicherheitsschuh-Einlagen nach BGR 191 und/oder orthopädische Schuhzurichtungen an konfektionierten Arbeitssicherheitsschuhen sind die hier zum Download aufgeführten Anträge auszufüllen.

Sprechen Sie uns an – sehr gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
  Ebenfalls senden wir den Kostenvoranschlag direkt zu Ihrer Rentenkasse und klären die Details.

Für die orthopädischen Einlagen und Schuhzurichtungen benötigen Sie ein Rezept vom Facharzt (Orthopäde, Chirurg).

Was ist noch zu beachten: Der Antragssteller muss als Grundvoraussetzung für die oben aufgeführten Leistungen 15 versicherungspflichtige Jahre nachweisen können. Sollte die erforderliche Versicherungspflicht nicht bestehen, kann der Antrag beim Arbeitsamt eingereicht werden. Die Kosten für die zur Veränderung zugelassen Sicherheitsschuhe nach BGR 191 hat der Arbeitgeber im Rahmen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu übernehmen.

Vom Arbeitgeber auszufüllen:
Zusatzfragebogen Technische Arbeitshilfe (G134)

Vom Orthopädie-Schuhtechniker zu erstellen:
Kostenvoranschlag mit vollständigen Versichertendaten und Bezeichnung der vorzunehmenden Leistungen.

Vom Facharzt für Orthopädie auszustellen:
Ärztlicher Befundbericht (GKK700)
Rezept über Hilfsmittelverordnung